Gewässerrandstreifen
Infos zum Spiel
Seit August 2019 gilt es natürliche oder naturnahe Bereiche fließender oder stehender Gewässer durch einen 5 Meter Gewässerrandstreifen zu erhalten. Geht raus und erkundet das Gewässer um die Ecke.
Seit August 2019 gibt es, danke dem Volksbegehren Artenvielfalt neue Gesetzestexte im Bayrischen Naturschutzgesetzt.
Bspw. gilt es einen Gewässerrandstreifenvon 5 Metern an natürlichen oder naturnahen Bereichen fließender oder stehender Gewässer zu erhalten, die weder garten- noch ackerbaulich genutzt werden (Art. 16 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG)). Teilweise darf jedoch weiterhin Intensiv-Wiesenbewirtschaftung stattfinden.
Hier seid ihr gefragt! Habt ein Auge auf die Gewässer in eurer Umgebung und schaut mit den Kindern das Gewässer um die Ecke an. Erkundet es, schaut euch die Tiere und Pflanzen an, spielt Spiele, Fluss-Ralleys und werdet so richtig vertraut mit diesem Ort.
Gewässerrandstreifen-Patenschaft:
Wenn ihr weiter gehen wollt, wendet euch an die nächste Orts- oder Kreisgruppe des BUND Naturschutz in Bayern e.V. und erfahrt, ob und wie ihr zur Aufwertung des Gewässers beitragen könnt.
Wenn ihr mehr zur Umsetzung des Volksbegehren wissen wollt, siehe: https://www.bund-naturschutz.de/volksbegehren-artenvielfalt-aktueller-stand.html
Tolle Ideen für eine Gewässer-Ralley findet ihr von der BUND Naturschutz Kreisgruppe Lindau, unter: https://lindau.bund-naturschutz.de/fileadmin/kreisgruppen/lindau/Bufdi_Lea/2020-06-15_Anleitung_Gew%C3%A4sserrallye_homepageBNLi.pdf