Corona-Update für Kindergruppenstunden und Mehrtagesveranstaltungen
Liebe JBN Kinder- und Müpfegruppenleiter*innen, liebe BN Kreis- und Ortsgruppen, liebe Kollegen*innen und Aktive,
wir freuen uns alle sehr, dass die JBN-Gruppenstunden unter neuen Regelungen weiter durchgeführt werden können. Wir möchten euch heute die zusammengefassten Hinweise zur 14. Infektionsschutz-maßnahmenverordnung vom 1. September 2021 für die Umsetzung der JBN Gruppenarbeit mitteilen.
Dabei orientieren wir uns an den Handlungsempfehlungen des BJR, siehe auch FAQs ganz unten auf: https://www.bjr.de/service/umgang-mit-corona-virus-sars-cov-2.html
Demnach gelten zusammengefasst folgende Regelungen:
Die 7-Tage-Inzidenz spielt praktisch keine Rolle mehr. Maßgeblich ist jetzt die sogenannte landesweit geltende Krankenhausampel. Wenn diese ein bestimmtes Maß erreicht (gelb, rot), werden zusätzliche Maßnahmen getroffen. Wenn dies relevant wird, wird dieses Konzept aktualisiert. Aktuell ist die Ampel auf „grün“: https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2021/09/2021_09_03_gruen-1024x724.png
Es bedarf erst ab Veranstaltungen von mehr als 100 Personen ein Gesundheitsschutz- und Hygienekonzept, was in den JBN Gruppenstunden i.d.R. nicht der Fall ist, für alle Fälle trotzdem ein überarbeitetes Konzept anbei :-)
Die JBN Kinder- und Jugendgruppenarbeit ist derzeit unter Einhaltung folgender Regeln möglich.
- gibt keine Personenobergrenzen für private Kontakte und kleinere Veranstaltungen (<1000 Personen)
- für Tagesveranstaltungen besteht keine Pflicht der Kontaktdatenerfassung
- draußen gilt keine Masken- oder Abstandspflicht und kein 3G-Nachweis, natürlich könnt ihr euch vor/nach jeder Veranstaltung testen
- drinnen, bei einer 7-Tages-Inzidenz im Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt gilt:
- für eine Inzidenz über 35 gilt die „3G-Regel“, d.h. erwachsene Personen, in unserem Fall Gruppenleiter*innen und Begleitpersonen müssen geimpft, genesen oder getestet sein. Der 3G-Nachweis entfällt für Schüler*innen und noch nicht eingeschulte Kinder. Testnachweise können ein PCR-Test (höchstens 48 Stunden alt), ein PoC-Antigentest (höchstens 24 Stunden alt) oder ein unter Aufsicht vorgenommener Antigentest (Selbsttest, höchstens 24 Stunden alt) sein.
- für eine Inzidenz unter 35 gilt keine „3G-Regel“, d.h. Personen müssen keinen Nachweis zum Impfstatus, Genesenen-Status oder Corona-Test erbringen
- drinnen gilt Inzidenz-unabhängig die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske, wenn die Krankenhausampel auf gelb steht oder freiwillig das Tragen einer FFP2 Maske. An festen Sitz- oder Stehplätzen, wenn ein Abstand von 1,5 Metern zu Personen aus anderen Haushalten eingehalten werden kann, kann die Maske abgenommen werden. Abstandsgebote und Maskenpflicht gelten auch für Geimpfte und Genesene.
Wichtig ist, nach wie vor sicherzustellen, dass Personen, die COVID-19 kompatible Symptome (v.a. respiratorische Symptome jeder Schwere, unspezifische Allgemeinsymptome, Geruchs- und/oder Geschmacksbeeinträchtigungen) und/oder nachweislichem Kontakt zu COVID-19-Erkrankten innerhalb der letzten 14 Tage hatten, nicht an der Gruppenstunde teilnehmen können.
Falls ihr plant, eine Mehrtagesveranstaltung durchzuführen, so gilt die Kontaktdatenerfassung. Zudem haben wir für Mehrtagesveranstaltungen ein gesondertes Hygienekonzept. Bei Übernachtungen ist nach dem 3G-Nachweis (s.o.). bei der Ankunft und ein zusätzlicher Corona Test alle 72 Stunden erforderlich (entfällt für Geimpfte und Genesene).
Wir hoffen, dass die Krankenhausampel weiterhin auf grün bleibt und ihr möglichst frei mit euren Kinder- oder Müpfegruppen durch die Natur streifen könnt.
Wir bitten euch, wenn möglich, die Gruppenstunden im Freien zu halten.
Zum Download findet ihr hier folgende überarbeitete Vorlagen:
- Piktogramm mit Regeln während der Gruppenstunde: Abstand 1,5m, Husten & Niesen in die Armbeuge, Hände waschen (mind. 30 Sek.) usw. zum Aufhängen in der Gruppenstunde
- Das JBN Gesundheitsschutz- und Hygienekonzept: nur für Veranstaltungen ab 100 Personen notwendig. Leitet dieses ggf. auf Verlangen an die zuständige Kreisverwaltungsbehörde weiter (es muss nicht im Vorfeld vorgezeigt werden).
- Teilnehmer*innen-Liste: die Liste muss nur ausgefüllt werden, wenn ihr Angebote mit Übernachtung durchführt. Ist dies der Fall muss die Liste vier Wochen in einem verschlossenen Umschlag aufgrund von Datenschutz-Belangen für evtl. Rückfragen des Gesundheitsamtes aufbewahrt werden. Wichtig ist hierbei der 3G-Nachweis, ausgenommen Schüler*innen und noch nicht eingeschulte Kinder.
Wir werden euch informieren, sobald sich der rechtliche Rahmen ändert und die Krankenhausampel auf gelb oder rot rutscht. Bis dahin gelten die hier und im Anhang beschriebenen Bestimmungen.
Bei weiteren Fragen kommt bitte auf mich zu mayer@jbn.de
Herzliche JBN Grüße
Katharina und Regina
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